Immenstadt, 22.04.2013 – Die KUNERT-Gruppe gibt bekannt, dass die Geschäftsleitung und der vorläufige Sachwalter derzeit aussichtsreiche Gespräche mit mehreren Investoren über ein Engagement bei dem namhaften Strumpfhersteller führen.
Am 21. Februar 2013 hatte das Amtsgericht Kempten dem Antrag zur Durchführung einer Sanierung in Eigenverwaltung unter Nutzung des sogenannten Schutzschirmverfahrens zugestimmt. „Kunden, Lieferanten wie auch der aktuelle Hauptanteilseigner haben das Verfahren wohlwollend begleitet. Dadurch wurden eine reibungslose Fortführung des Regelbetriebs wie auch eine saubere Analyse der Sanierungsoptionen gewährleistet“, sagt der Sanierungsexperte Arndt Geiwitz, der vom Kemptener Amtsgericht als vorläufiger Sachwalter der Schutzschirmverfahren bestellt wurde. Auf Grundlage dieser Analysen sowie den bisherigen Gesprächen mit möglichen Investoren wurden heute zwei Entscheidungen getroffen.
Personelle Einschnitte unvermeidbar
Der Betriebsrat der KUNERT-Gruppe hat dem Interessenausgleich auf Basis eines Sozialplans zur Reduktion von 64 Stellen zugestimmt. Mit dieser Maßnahme baut das Unternehmen Überkapazitäten ab und passt die Personalstruktur in der KUNERT Fashion GmbH & Co. KG an die wirtschaftlichen und operativen Rahmenbedingungen an. Der Stellenabbau erfolgt in den unterschiedlichsten Unternehmensbereichen. „Diese Anpassung unserer Personaldecke an die finanzielle Situation des Unternehmens ist unvermeidlich. Umso wichtiger war es uns, gemeinsam mit dem Betriebsrat eine Lösung zu erarbeiten, die für die betroffenen Mitarbeiter soziale Härten abfedert und zugleich allen im Unternehmen verbleibenden Mitarbeitern beste Chancen auf einen möglichst sicheren Arbeitsplatz bei KUNERT einzuräumen“, sagt Vorstand Hermann de Jong.
Transfergesellschaft wird eingesetzt
Sämtlichen von der Stellenreduktion betroffenen Mitarbeitern wird der Wechsel in eine Transfergesellschaft angeboten. Diese erhalten unter Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld eine Aufstockung auf 80 Prozent ihrer bisherigen Nettoeinkommen. Zusätzlich werden in der Transfergesellschaft Weiterbildungs- und Vermittlungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Stimmen die betroffenen Mitarbeiter dem Wechsel zu, werden sie formell nicht arbeitslos und behalten somit sämtliche Sozialleistungsansprüche. In einer Betriebsversammlung werden die KUNERT-Mitarbeiter am morgigen Vormittag ausführlich persönlich informiert.
Aussichtsreiche Gespräche mit potenziellen Investoren
Die Geschäftsleitung und der vorläufige Sachwalter führen derzeit aussichtsreiche Gespräche mit mehreren potenziellen Investoren. Diese haben durchweg ernsthaftes Interesse an der Übernahme des Geschäftsbetriebs der KUNERT-Gruppe im Zuge einer sog. übertragenden Sanierung bekundet. Vor diesem Hintergrund steht auch eine Beendigung des laufenden Schutzschirmverfahrens und die Beantragung des Regelinsolvenzverfahrens im Raum. Sachwalter Arndt Geiwitz erklärt hierzu: „Im Kern sprechen verfahrenstechnische Gründe für diese Änderung, die mehr Flexibilität bietet und den Investoren-Einstieg erleichtert.“ Der vorläufige Gläubigerausschuss der KUNERT Fashion GmbH & Co. KG hat heute nach eingehender Beratung mit der Geschäftsführung und auf Empfehlung des vorläufigen Sachwalters entschieden, das Schutzschirmverfahren aufzuheben und den Wechsel in das Regelverfahren zu beantragen, um die übertragende Sanierung zu ermöglichen. Infolge dessen plant auch der Vorstand der KUNERT AG, für diese das Schutzschirmverfahren aufzuheben, da die Fortführung des Schutzschirmverfahrens vor dem Hintergrund des Verfahrenswechsels bei der operativen Tochtergesellschaft ihm nicht mehr zielführend erscheint.
[Kunert/PerspektiveHandel]